Im Leben eine Aufgabe haben. Dem Leben Sinn geben. Erleben, was Sie drauf haben. Einen Zusatzverdienst haben, der Sie unabhängiger macht. Wollen Sie das? Sie haben einen Job, sind bereits in Pension, oder sind anders finanziell unabhängig oder versorgt?
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Dann nutzen Sie mein derzeit kostenfreies Informationsgespräch. Rufen Sie mich unter +43 676 4383283 an oder schicken Sie mir ein Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, und wir vereinbaren einen passenden Termin für unser Gespräch über Ihre Ideen, Anliegen und Fragen.JA, ABER ...
Dann gibt’s hier eine Checkliste zur Selbstklärung und hier weitere Infos.Oder wollen Sie persönliche Unterstützung zur Entscheidungsfindung?
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Dann nutzen Sie mein derzeit kostenfreies Informationsgespräch. Rufen Sie mich unter +43 676 4383283 an oder schicken Sie mir ein Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, und wir vereinbaren einen passenden Termin für unser Gespräch über Ihre Ideen, Anliegen und Fragen.NUR ZUM TEIL
Dann ist vielleicht die Selbständigkeit, oder das Unternehmer werden Ihre Zukunft. Lesen Sie weiter unter „Selbständig machen, mit Unterstützung zum Erfolg“. Oder möchten Sie das mit mir persönlich abklären?Antwort
Dann nutzen Sie mein derzeit kostenfreies Informationsgespräch. Rufen Sie mich unter +43 676 4383283 an oder schicken Sie mir ein Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, und wir vereinbaren einen passenden Termin für unser Gespräch über Ihre Ideen, Anliegen und Fragen.Antwort
Dann nutzen Sie mein derzeit kostenfreies Informationsgespräch. Rufen Sie mich unter +43 676 4383283 an oder schicken Sie mir ein Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, und wir vereinbaren einen passenden Termin für unser Gespräch über Ihre Ideen, Anliegen und Fragen.1. Checkliste für vor dem Start zur nebenberuflichen Selbständigkeit
Bevor Sie Zeit und Geld investieren, stellen Sie sich anhand dieser Checkliste folgende 6 Grundfragen. Wenn Sie dazu 6 positive Antworten haben, starten Sie durch!Wenn Sie in Ihren Antworten unsicher sind, oder das lieber mit mir persönlich besprechen wollen, nutzen Sie mein derzeit kostenfreies Informationsgespräch. Rufen Sie mich an +43 676 4383283 oder schicken Sie mir ein Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , und wir vereinbaren einen passenden Termin zu Abklärung der Grundfragen.
Grundfragen:
1. Weis ich was ich tun will?
Vor allem mir gibt der Gedanke an das was ich tun will Energie und Elan. Ich habe also für mich, meine Mission gefunden. Einen Daseinszweck der wirkt. Es lässt mich nicht mehr los. Es zieht mich. Es drängt mich zu tun. „Einfach so weiter machen, ist keine Option …“ (Tim Bendzko)2. Bin ich bereit den Preis zu zahlen?
Um etwas zu bekommen, muss ich etwas hergeben. Weis ich was ich hergeben muss? Vielleicht ist es Zeit, Bewegungsfreiheit, Bequemlichkeit oder doch noch mehr? Bin ich bereit dazu?3. Bin ich bereit das Risiko zu tragen?
Es kann auch nicht funktionieren. Was ist dann? Wäre ich bereit es bleiben zu lassen wenn es nicht geht? Bin ich flexibel genug? Wie werde ich mit dieser Enttäuschung umgehen? Wie ging es mit denn bisher, wenn etwas nicht funktioniert hat?4. Bin ich fit (genug)?
Habe ich die notwendigen Voraussetzungen um eine längere Zeit mit hoher Anstrengung zu verkraften? Bin körperlich, geistig, emotional und seelisch bei Kräften? Es ist nicht zu erwarten, dass mir jemand hilft! Oder doch?5. Kann ich das finanziell und zeitlich tragen?
Bin ich finanziell abgesichert? Ich kann also Zeit und Geld in meinen Nebenberuf investieren ohne meine Existenz zu gefährden? Bis zu welcher Grenze ist das möglich? Kann ich meine zeitlichen und finanziellen Grenzen benennen? Werde ich mich daran halten? Weis ich wie viel Zeit das brauchen wird? Weis ich wie viel „Startkapital“ ich brauche? Wenn nicht – weis ich wen ich fragen kann?6. Weis ich wie ich anfange?
Habe ich ein Konzept mit ToDo-Liste? Weis ich was ich berücksichtigen sollte? Habe ich Andere um deren Meinung dazu gefragt? Es gibt so viele unterschiedliche Ansätze – habe ich einen Überblick? Habe ich einen Menschen gefunden, dem ich als Mentor / Berater / Unterstützer in dieser Sache vertraue? Habe ich mit ihm eine Abmachung zum weiteren Vorgehen?2. Nützliche Informationen
Tatsächlich gibt es auch vor der Gründung geförderte Beratungsleistungen durch professionelle freie Berater. Lassen Sie sich beraten und aus erster Hand informieren – auch vor der Anmeldung Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit. Wenn Sie im Umkreis von 30 Minuten von Böheimkirchen (St. Pölten) sind, und Sie das hier anspricht, macht es Sinn mein derzeit kostenfreies Informationsgespräch zu nutzen. Rufen Sie mich an +43 676 4383283 oder schicken Sie mir ein Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, und wir vereinbaren einen passenden Termin zu Abklärung Ihrer Fragen, Anliegen und Möglichkeiten. Infos auch unter: WKOHöhe der Förderung von Beratungsleistungen: Auch nach der Gründung kann geförderte Beratung in Anspruch genommen werden. Die ersten drei Jahre der Tätigkeit sind höher gefördert.
In fast allen unselbstständigen Arbeitsverhältnissen ist das Einverständnis des Arbeitgebers einzuholen. Oft ist eine persönliche, formlose Zustimmung ausreichend. Manchmal erscheint die schriftliche Form angebracht. Oft geht es um die Vermeidung von Loyalitätskonflikten, die Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Know-how oder die Vermeidung von Kundenabwerbung. In jedem Fall ist eine frühzeitige Abklärung sinnvoll.
Die gewerberechtliche Einordnung ist möglichst frühzeitig zu klären. Also ob die Tätigkeit unter das Gewerberecht fällt oder nicht. Bei der gewerberechtlichen Einordnung ist weiter zu klären ob es sich um ein freies Gewerbe handelt, also keine Ausbildungen oder Prüfungen erforderlich sind, oder ob es einem reglementierten (gebundenen) Gewerbe zuzuordnen ist. Dann wären die jeweiligen Bestimmungen zu erfüllen wie Ausbildungsbestätigungen, Meisterbrief, Zulassungsbescheinigung oder Ähnliches, damit das Gewerbe angemeldet werden kann.
Durchgeführt wird die Anmeldung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, entsprechend dem Betriebsstandort. Also abhängig von der Adresse von der aus man die Tätigkeit ausführt. Meistens ist das ohnehin die Wohnadresse, wo man sich ein kleines Büro einrichtet. Weitere nützliche Details bekommen Sie direkt bei mir oder finden Sie selbst auf der Webseite der WKO (Gründerservice).
Erwerbstätigkeiten wie Vortragende, Künstler, Sachverständige, Aufsichtsräte, Journalisten, Schriftsteller und Personen, die Gesundheitsberufe selbständig ausüben (Krankenpfleger, Hebammen, etc.) können ohne Gewerbeanmeldung ausgeübt werden. Dabei sind allerdings die jeweiligen Bestimmungen der Berufsgruppen zu beachten. Die Bezeichnung dafür ist „Neuer Selbständiger“. Relevant ist das vor allem für die Sozialversicherung und das Finanzamt.
Auch andere Sonderformen wie
- freie Dienstnehmer („wesentliche eigene Betriebsmittel“),
- „Werkvertragsnehmer“ ohne Wirtschaftskammermitgliedschaft (kein Dienstverhältnis, Selbst-Verpflichtung zur Herstellung eines Werkes oder zur Herbeiführung eines Erfolges),
- erwerbstätige Kommanditisten von Kommanditgesellschaften (KG), (mit oder ohne Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer, ohne Pflichtversicherung),
- persönlich haftende Gesellschafter von nicht wirtschaftskammerzugehörigen Personengesellschaften (OG, KG) und geschäftsführende GmbH-Gesellschafter (nicht bereits nach dem ASVG versichert, möglich bei Beteiligung unter 50%), sind möglich.
Die Anmeldung der Tätigkeit bei der Sozialversicherung ist entsprechend der gewerberechtlichen Einordnung durchzuführen. Also mit der Bestätigung der Gewerbeanmeldung, der Bezeichnung Neuer Selbständiger oder einer Sonderform. Dabei sollte auch gleich die Angabe zur Schätzung der Einnahmen erfolgen. In der Regel fällt man mit einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit unter die Kleinunternehmerregelung. Dabei werden lediglich minimale Beträge der Unfallversicherung von wenigen Euro im Quartal fällig.
Die Aufnahme der Tätigkeit ist beim Finanzamt (Zuständigkeit laut Adresse) zu melden. Ebenso wie bei der Sozialversicherung sollte auch gleich die Angabe zur Schätzung der Einnahmen erfolgen. Am Ende des Wirtschaftsjahres, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmen sollte (so festlegen), sind die Einnahmen zu melden. Das ist mittlerweile online möglich, und bei geringen Einkünften durchaus selbst durchführbar. Die dazu gehörige Einnahmen-Ausgaben Rechnung sollte man sich zumindest einmal gründlich erklären lassen, oder gleich einem Profi anvertrauen. Manche Steuerberater machen das Pauschal und sind günstig. Vergleichen lohnt sich in jedem Fall.
4. FAQ
Darf ich mich selbständig machen?
Grundsätzlich ja, aber beachten Sie- das Einverständnis des Arbeitgebers, und
- die gewerberechtliche Einordnung.
Was mus ich tun?
- Sich zuerst klar werden was Sie wollen, und ob Sie es auch können
- Klären ob das Einverständnis des Arbeitgebers vorhanden ist.
- Die gewerberechtliche Einordnung abklären.
- Die Verpflichtung zur Sozialversicherung abklären.
- Die letzten drei Punkte durchführen und eine Meldung beim Finanzamt durchführen.
Wen kann ich fragen / Wem kann ich vertrauen?
Fragen Sie 3 Menschen und Sie bekommen 5 Antworten. ABER trotzdem:
- Nutzen Sie die kostenfreien Informations- und Gesprächsangebote in Ihrer Nähe. Wenn Sie im Umkreis von 30 Minuten von Böheimkirchen (St. Pölten) sind, und Sie das hier anspricht, macht es Sinn mein derzeit kostenfreies Informationsgespräch zu nutzen. Vereinbaren Sie einen Termin unter +43 676 4383283 oder per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Die Bezirksstellen der WKO bieten eine Anlaufstelle
- Kollegen die im Unternehmerservice der WKNÖ teilnehmen finden Sie hier. Fragen Sie nach deren Expertise für nebenberufliche Selbständigkeit
- Ziehen Sie Ihre eigenen Schlüsse daraus.
- Wählen Sie IHREN Berater. Vertrauen Sie dabei Ihrem Gefühl.
- Halten Sie sich an das, was Sie mit ihm besprechen.
Wie viel wird mich die Beratung kosten?
- Derzeit biete ich ein kostenfreies Informationsgespräch von ca. einer Stunde an, bei dem viel abgeklärt werden kann. Vereinbaren Sie einen Termin unter 0676 4383283 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Eine kostenfreie Erstberatung auch für nebenberufliche Gründungen, wird im Ausmaß von 2 bis 4 Stunden durch das UNS (Unternehmerservice) der WKNÖ angeboten (ohne Wunschberater, Sie werden aufgrund der Art und des Ortes des Vorhabens zugeteilt. Vielleicht haben Sie Glück und kommen zu mir ☺).
- Ich biete meine Dienstleistungen derzeit um Netto 90,- pro Stunde an. Förderungen dafür können beim UNS der WKNÖ beantragt werden. Ich unterstütze gerne dabei.
- Für einen typischen nebenberuflichen Gründer, bedeutet das mit z.B. 20 Stunden Beratungsaufwand und derzeit 66,- Förderung je Stunde, einen Nettoaufwand von 480,- (voll steuerlich absetzbar). Achtung! Üblicherweise werden Sie in die Kleinunternehmerregelung fallen und keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen (Umsatzgrenze 30.000,-). Daher müssen Sie auch die zugehörige MwSt. von 360,- als echte Kosten beachten. Weitere Infos.
6. Beispiele zufriedener Kunden / Referenzen zur nebenberuflichen Selbständigkeit
Hier finden Sie unsere Referenzen zur nebenberuflichen Selbständigkeit, sowie zu anderen Themen.