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Die Aufnahme der Tätigkeit ist beim Finanzamt (Zuständigkeit laut Adresse) zu melden. Ebenso wie bei der Sozialversicherung sollte auch gleich die Angabe zur Schätzung der Einnahmen erfolgen. Am Ende des Wirtschaftsjahres, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmen sollte (so festlegen), sind die Einnahmen zu melden. Das ist mittlerweile online möglich, und bei geringen Einkünften durchaus selbst durchführbar. Die dazu gehörige Einnahmen-Ausgaben Rechnung sollte man sich zumindest einmal gründlich erklären lassen, oder gleich einem Profi anvertrauen. Manche Steuerberater machen das Pauschal und sind günstig. Vergleichen lohnt sich in jedem Fall.

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