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Die gewerberechtliche Einordnung ist möglichst frühzeitig zu klären. Also ob die Tätigkeit unter das Gewerberecht fällt oder nicht. Bei der gewerberechtlichen Einordnung ist weiter zu klären ob es sich um ein freies Gewerbe handelt, also keine Ausbildungen oder Prüfungen erforderlich sind, oder ob es einem reglementierten (gebundenen) Gewerbe zuzuordnen ist. Dann wären die jeweiligen Bestimmungen zu erfüllen wie Ausbildungsbestätigungen, Meisterbrief, Zulassungsbescheinigung oder Ähnliches, damit das Gewerbe angemeldet werden kann.

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