In fast allen unselbstständigen Arbeitsverhältnissen ist das Einverständnis des Arbeitgebers einzuholen. Oft ist eine persönliche, formlose Zustimmung ausreichend. Manchmal erscheint die schriftliche Form angebracht. Oft geht es um die Vermeidung von Loyalitätskonflikten, die Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Know-how oder die Vermeidung von Kundenabwerbung. In jedem Fall ist eine frühzeitige Abklärung sinnvoll.